Hier finden Sie uns:

 

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berlin-Hellersdorf e.V.

Hellersdorfer Str. 147

12619 Berlin

Kontakt

 

Schreiben

Sie uns

eine

E-Mail

 

oder nutzen

Sie unser Kontaktformular.

 

Impressum

Datenschutz

 

Kassenordnung

 

 

 

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berlin-Hellersdorf e.V. mit den in der Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen (05.03.2016)
 
§ 1 Aufgaben und Ziel der Kassenordnung
 
1. Die Kassenordnung legt die Grundsätze fest, nach denen
- Annahme der Einnahmen
- die Leistung der Ausgaben
- die Verwaltung der Kassenmittel
- die ordnungsgemäße und durch Belege nachweisliche Buchführung
- sowie Konten und Kassenführung
Des Fördervereines der Freiwilligen Feuerwehr Berlin – Hellersdorf e.V. abzuwickeln sind

 
§ 2 Kontoführung
 
1. Für die Vereinskasse ist ein Bankkonto zu führen. Auf dieses Konto werden die Mitgliedsbeiträge, Spenden etc. überwiesen. Innerhalb des Vereines sind 4 aus der Vereinsführung (Vereinsvorsitzender, Vereinsvorsitzender V, Schatzmeister, Schatzmeister V.) dazu berechtigt, von denen für die im Verein von Vereinsmitgliedern beschlossenen Transaktionen oder Änderungen bei der Bank durchzuführen.
 
2. Bei Änderungen betreffend der bestehenden Konten des Vereines ist eine in der Mitgliederversammlung beschlossene Auftragserteilung und mindestens je eine Person aus den Bereichen Vereinsvorsitz und Schatzmeister anwesend sein.
 
§ 3 Aufgaben des Schatzmeister

1. Die Vereinskasse führt der Schatzmeister und sein vom Vorstand benannten Schatzmeister V. Sie sind verantwortlich für eine ordnungsgemäße Buchführung und ist Ansprechpartner der Bank. In Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorsitzenden sind Sie verantwortlich für die Begleichung offener berechtigter Forderungen Dritter.
 
2. Die Zuarbeiten bezüglich der Steuererklärung erfolgt durch den Schatzmeister und seinem Vertreter
 
§ 4 Kassenprüfer

1. Die Vereinskasse wird jährlich durch die Revisionskommission überprüft, die aus zwei Mitgliedern des Vereins besteht. Diese Funktion darf nicht von Vorstandsmitgliedern ausgeübt werden. Die Revisionskommission gibt auf der Mitgliederversammlung ihren Bericht über die Kassenprüfung ab.

§ 5 Die Vereinsbeiträge

1. Die Vereinsbeiträge sind auf der Mitgliederversammlung festzulegen (§ 6 der Satzung).
 
§ 6 Die Ausgaben
 
1. Die Ausgaben werden in der Vereinssatzung § 2 Zweckbestimmung dokumentiert.
 
2. Monatliche Ausgaben des Vorstandes die den Wert von 100 Euro nicht überschreiten, bedürfen keiner Abstimmung durch eine Mitgliederversammlung, jedoch ist der Vereinsvorstand sowie der Schatzmeister darüber in Kenntnis zu setzen.
 
3. Ausgaben bis zu 300 Euro pro Halbjahr, bedürfen einer im Vereinsvorstand schriftlich dokumentierten Abstimmung mit einer einfachen Mehrheit. Dieser im Vereinsvorstand getroffene Beschluss ist den Vereinsmitgliedern bei der nächsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.
 
4. Ausgaben, die eine Höhe von 100,00 EUR monatlich oder 300 Euro pro Halbjahr überschreiten, sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.

§ 7 Anhang
 
1. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berlin-Hellersdorf e.V. fördert sportliche Feuerwehrwettkämpfe (Von der Feuerwehr organisierte Wettkämpfe) in Berlin und übernimmt 50% der Startgebühren.
 
Die vorstehende Kassenordnung wurde am 29. Mai 2008 von der Mitgliederversammlung beschlossen.
 
Diese Kassenordnung wurde nach einem Beschluss innerhalb der Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 aktualisiert.
 
Berlin den, 05.03.2016
Kassenordnung
Kassenordnung.pdf
PDF-Dokument [157.1 KB]
Druckversion | Sitemap
© Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berlin-Hellersdorf e.V.