Förderverein der Freiwilligen
Feuerwehr Berlin-Hellersdorf e.V. mit den in der Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen (05.03.2016)
§ 1 Aufgaben und Ziel der
Kassenordnung
1. Die Kassenordnung legt die
Grundsätze fest, nach denen
- Annahme der Einnahmen
- die Leistung der Ausgaben
- die Verwaltung der Kassenmittel
- die ordnungsgemäße und durch Belege nachweisliche Buchführung
- sowie Konten und Kassenführung
Des Fördervereines der Freiwilligen Feuerwehr Berlin – Hellersdorf e.V. abzuwickeln sind
§ 2
Kontoführung
1. Für die
Vereinskasse ist ein Bankkonto zu führen. Auf dieses Konto werden die Mitgliedsbeiträge, Spenden etc. überwiesen. Innerhalb des Vereines sind 4 aus der Vereinsführung (Vereinsvorsitzender,
Vereinsvorsitzender V, Schatzmeister, Schatzmeister V.) dazu berechtigt, von denen für die im Verein von Vereinsmitgliedern beschlossenen Transaktionen oder Änderungen bei der Bank
durchzuführen.
2. Bei Änderungen
betreffend der bestehenden Konten des Vereines ist eine in der Mitgliederversammlung beschlossene Auftragserteilung und mindestens je eine Person aus den Bereichen Vereinsvorsitz und Schatzmeister
anwesend sein.
§ 3 Aufgaben des Schatzmeister
1. Die Vereinskasse führt der Schatzmeister und sein vom Vorstand benannten Schatzmeister V. Sie sind verantwortlich für eine ordnungsgemäße Buchführung
und ist Ansprechpartner der Bank. In Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorsitzenden sind Sie verantwortlich für die Begleichung offener berechtigter Forderungen Dritter.
2. Die Zuarbeiten
bezüglich der Steuererklärung erfolgt durch den Schatzmeister und seinem Vertreter
§ 4 Kassenprüfer
1. Die Vereinskasse wird jährlich durch die Revisionskommission überprüft, die aus zwei Mitgliedern des Vereins besteht. Diese Funktion darf nicht von
Vorstandsmitgliedern ausgeübt werden. Die Revisionskommission gibt auf der Mitgliederversammlung ihren Bericht über die Kassenprüfung ab.
§ 5 Die Vereinsbeiträge
1. Die Vereinsbeiträge sind auf der Mitgliederversammlung festzulegen (§ 6 der Satzung).
§ 6 Die
Ausgaben
1. Die Ausgaben
werden in der Vereinssatzung § 2 Zweckbestimmung dokumentiert.
2. Monatliche
Ausgaben des Vorstandes die den Wert von 100 Euro nicht überschreiten, bedürfen keiner Abstimmung durch eine Mitgliederversammlung, jedoch ist der Vereinsvorstand sowie der Schatzmeister darüber in
Kenntnis zu setzen.
3. Ausgaben bis zu
300 Euro pro Halbjahr, bedürfen einer im Vereinsvorstand schriftlich dokumentierten Abstimmung mit einer einfachen Mehrheit. Dieser im Vereinsvorstand getroffene Beschluss ist den Vereinsmitgliedern
bei der nächsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.
4. Ausgaben, die
eine Höhe von 100,00 EUR monatlich oder 300 Euro pro Halbjahr überschreiten, sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.
§ 7 Anhang
1. Der Förderverein
der Freiwilligen Feuerwehr Berlin-Hellersdorf e.V. fördert sportliche Feuerwehrwettkämpfe (Von der Feuerwehr organisierte Wettkämpfe) in Berlin und übernimmt 50% der Startgebühren.
Die vorstehende Kassenordnung wurde
am 29. Mai 2008 von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Diese Kassenordnung wurde nach einem
Beschluss innerhalb der Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 aktualisiert.
Berlin den, 05.03.2016